
[Paragraph] 175 StGB : Rehabilitierung der nach 1945 verurteilten homosexuellen Männer / [Red.: Lela Lähnemann]
L. Lähnemann
Der 175 Strafgesetzbuch stellte in beiden deutschen Staaten bis 1968/1969 homosexuelle Handlungen zwischen Männern unter Strafe. Die von den Nationalsozialisten verschärfte Fassung, die bereits homosexuelle Annäherungen sanktionierte, wurde in der BRD übernommen und galt über 1945 hinaus. Die Fortsetzung der strafrechtlichen Verfolgung mit groÃer Intensität führte zu über 50.000 Verurteilungen. Alle direkt Betroffenen und auch die durch eine Atmosphäre von Kriminalisierung und Denunziantentum Bedrohten wurden damit zutiefst in ihrem Grund- und Menschenrecht auf freie Entfaltung der PersÃnlichkeit verletzt. Das Land Berlin hat sich zum Ziel gesetzt, das widerfahrene Unrecht und Leid zu thematisieren und strebt für diese Menschrechtsverletzungen eine Wiedergutmachung und Rehabilitation an. Das Fachsymposium will zum Internationalen Tag gegen Homophobie und Transphobie am 17. Mai das bisher weitgehend tabuisierte Thema Ã
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